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Kanzlei

Ein Foto mit einer Buchreihe, bunt gebundene Fachliteratur. In der Mitte liegt ein aufgeschlagenes Buch.

Wo Erfahrung auf Kompetenz trifft

Wir sind eine ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei in München und insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, sowie in der Präventivberatung (Compliance) und bei internen Untersuchungen bundesweit und international tätig.

Die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit allen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten in allen Instanzen. Aufgrund dieser besonderen Kompetenz und Professionalität zählen wir seit Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Dieses bestätigen Jahr für Jahr die Rankings der Fachpresse.

Alle Anwälte der Kanzlei sind ausschließlich im Strafrecht tätig. Wir beraten und vertreten Einzelpersonen sowie Unternehmen in jeder Verfahrenslage. Wir bieten exzellente Rechtskenntnisse, wirtschaftliches Verständnis, strategisches Geschick und absolute Diskretion. Unser Anspruch ist die Entwicklung lösungsorientierter Verteidigungsstrategien, die auf unsere Mandanten und ihre spezielle Verfahrenssituation zugeschnitten sind.

Die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN ist in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Unsere langjährige Erfahrung führt in erster Linie zu einer Spezialisierung auf besondere Tätigkeitsschwerpunkte. Dazu zählt das Wirtschaftsstrafrecht in jeder Form und das Steuerstrafrecht. Außerdem klären wir strafrechtliche Sachverhalte in Unternehmen auf und beraten präventiv im Rahmen von Compliance Untersuchungen. Alle Strafverteidiger/in und Mitarbeiter/innen der Kanzlei sind dafür besonders ausgebildet und qualifiziert. Wir gewährleisten dies durch eine professionelle Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung unserer Strafverteidiger/in.

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet sowohl für den einzelnen Betroffenen und seine Angehörigen, als auch für betroffene Unternehmen eine besondere Belastung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts sind wir mit den Eigengesetzlichkeiten dieser besonderen Rechtsmaterie deshalb bestens vertraut. Wir berücksichtigen dabei die sich ständig ändernden Strafgesetze und der dazugehörigen Rechtsprechung.

Dabei betrachten wir es auch als unsere Aufgabe, die notwendigen Begleiterscheinungen eines Strafverfahrens in anderen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht etc.) durch Hinzuziehung versierter Kollegen aus den entsprechenden Rechtsgebieten zu berücksichtigen. Wir können dabei auf einen großen Kreis vertrauenswürdiger, kompetenter und erfahrener Berater zurückgreifen.

Einen weiteren Aspekt der Tätigkeit der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München stellt neben der Verteidigertätigkeit die Beratung und Vertretung von Zeugen als Zeugenbeistand dar. Dies gilt für Wirtschaftsstrafverfahren gleichermaßen wie für interne Ermittlungen. Auf Grundlage der im Rahmen der Individual- und Unternehmensverteidigung gewonnenen Erfahrungen können etwaige Risiken, die sich für Zeugen im Rahmen ihrer Vernehmung ergeben, frühzeitig erkannt und bewertet werden. Dies fließt regelmäßig in eine umgehende Beratung des vertretenen Zeugen ein, insbesondere was etwaige Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte angeht.

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