Arbeitsstrafrecht
Die Anwälte der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München beraten und verteidigen Individualpersonen und Unternehmen im Bereich des Arbeitsstrafrechts.
Zum Arbeitsstrafrecht gehören etwa das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, die illegale Ausländerbeschäftigung und Ausländererwerbstätigkeit, die illegale Arbeitnehmerüberlassung, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz sowie die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Verfahren in Arbeitsstrafsachen können weitreichende rechtliche sowie wirtschaftliche und persönliche Folgen nach sich ziehen. Zunächst drohen straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen; neben der Verhängung der eigentlichen Sanktion in Form von Strafe oder Bußgeldern kann es auch zu Vermögensabschöpfungen und Berufsverboten kommen. Daneben können auch zivil- und arbeitsrechtliche bzw. beamtenrechtliche Konsequenzen drohen wie etwa Schadensersatzforderungen, Kündigungen und der Verlust von Beamtenrechten. Ferner kann es erforderlich sein, etwa auch sozialversicherungsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Aspekte im Blick zu haben. Von erheblicher Bedeutung können darüber hinaus auch die faktischen Folgen eines Verfahrens in Arbeitsstrafsachen sein, insbesondere kann eine mediale Berichterstattung mitunter weitreichende negative Auswirken entfalten.
Im Einzelfall kann diese Gemengelage mit sich bedingenden Interessen die Erarbeitung und Verfolgung einer ganzheitlichen Strategie erfordern. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN können eine auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene und die jeweilige besondere Interessenlage berücksichtigende Verteidigung anbieten. Soweit erforderlich erfolgt die Verteidigung durch die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN in derartigen Fällen in enger Abstimmung etwa mit der anwaltlichen Vertretung im zivil- oder arbeitsrechtlichen Verfahren.