Präventivberatung und interne Untersuchungen
Präventivberatung, auch als Compliance bekannt, und interne Untersuchungen, haben mit zunehmender Fülle an Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen und deren Mitarbeiter und Verantwortliche in den letzten Jahren insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht rasant an Bedeutung gewonnen.
Ansätze in der Compliance-Beratung ergeben sich oftmals schon im Vorfeld der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und dienen explizit der Vermeidung solcher Verfahren. Die Schaffung funktionierender Compliance-Systeme und deren Umsetzung ist dabei die Kompetenz der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist es oftmals erforderlich versagende bzw. nicht vorhandene Compliance-Systeme neu auszurichten bzw. zu implementieren. Dabei sind umfassende Rechtskenntnisse der Materie, aber auch betriebswirtschaftliches Verständnis erforderlich. Die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN erarbeitet auf dieser Grundlage entsprechende Regelwerke, implementiert Schulungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen.
Die Kanzlei Eckstein & Kollegen koordiniert und begleitet darüber hinaus eine rechtssichere Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte durch interne Ermittlungen und kooperiert, soweit erforderlich, diesbezüglich mit den Ermittlungsbehörden. Oftmals schließen sich Erstattungen von Strafanzeigen und die Begleitung bei der Rückgewinnungshilfe an.
Das Team der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN verfügt über langjährige Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Compliance und interne Untersuchungen. Unser Anspruch ist die Entwicklung individueller lösungsorientierter Strategien für das betroffene Unternehmen.