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Steuerstrafrecht München


Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Es wird immer schwieriger für Unternehmen als auch für den einzelnen Steuerschuldner bei der wachsenden Komplexität des Steuerstrafrechts, steuerstrafrechtliche Risiken zu vermeiden und sich steuerlich korrekt zu verhalten.

“Steuer-CDs” führen zu Verschärfung des Steuerstrafrechts

Angestoßen wurde diese Entwicklung durch die Beschaffung verschiedener „Steuer-CDs“ durch deutsche Steuerbehörden. Hierbei wurden seitens der Behörden erhebliche Kaufpreise an ausländische Kriminelle bezahlt, um auf diese Weise in den Besitz rechtswidrig beschaffter Daten ausländischer Kreditinstitute über deutsche Steuerpflichtige zu gelangen. Diese Praxis ist nach Ansicht der geltenden Rechtsprechung gesetzeskonform.

Auf der Basis der angekauften Daten und ihres Vergleichs mit den jeweiligen Steuererklärungen der betroffenen Bürger wurde eine Vielzahl von Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Diese Verfahren sind seitens der Behörden in einigen Fällen offenkundig bewusst öffentlichkeitswirksam geführt worden. Die hierzu politisch angestoßene Diskussion sowie einige Urteile des Bundesgerichtshofs führten in mehreren Teiletappen zu einer Verschärfung des Steuerstrafrechts, insbesondere im Hinblick auf eine Verlängerung der Verjährungsdauer bei Hinterziehungstaten sowie einer Erschwerung der Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige.

ECKSTEIN & KOLLEGEN: Ihr Anwalt für Steuerrecht in der Nähe

Eine sachgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung ist ohne eine genaue Betrachtung des materiellen Steuerrechts nicht möglich. Denn Voraussetzung jeder Hinterziehung ist, dass der Betroffene die vermeintlich hinterzogene Steuer tatsächlich geschuldet hat. Das materielle Steuerrecht ist indes unübersichtlich und ändert sich ständig. Damit sind auch die steuerlichen Pflichten einem permanenten Wandel unterworfen. Bei steuerlich komplexen Sachverhalten ist aus diesem Grund die Einbindung eines versierten Steuerberaters in das Verteidigungsteam unerlässlich. Die Anwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München können hierfür auf ihr umfangreiches Netzwerk zurückgreifen und vermögen auf diese Weise in jedem Einzelfall die strafrechtlich optimale Strategie zu entwickeln.

Selbstanzeigen nur mit Anwalt: Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren verschiedene Schritte unternommen, um die Attraktivität der strafbefreienden Selbstanzeige zu verringern. Gleichwohl ist diese Möglichkeit einer Rückkehr zur Steuerehrlichkeit nicht abgeschafft worden. Die Selbstanzeige sollte daher in geeigneten Fällen nach wie vor ernsthaft erwogen werden. Angesichts des Dammbruchs beim Ankauf von Bankdaten mit den Kontoinformationen deutscher Bürger sowie einer immer engeren internationalen Zusammenarbeit zwischen den Staaten muss das Entdeckungsrisiko hinsichtlich ausländischer Kapitalerträge als erheblich eingestuft werden.

Mit der Entdeckung einer konkreten Steuerstraftat ist die Möglichkeit einer Selbstanzeige versperrt, weshalb mitunter eine schnelle Reaktion auf behördliche Ermittlungsaktivitäten erforderlich werden kann. Wegen der inzwischen nur noch schwer überschaubaren Anforderungen an den notwendigen Inhalt einer Selbstanzeige sollte ein solcher Schritt jedoch – gerade in eiligen Fällen – nicht ohne Anwalt für Steuerstrafrecht gemacht werden, da ein Fehler die angestrebte Straffreiheit entfallen lassen kann.

Eine besondere Kompetenz der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München besteht in diesem Rechtsgebiet bei sogenannten „Cum/Ex“-Fällen. Hier sind derzeit bundesweit, nicht nur bei der Staatsanwaltschaft Köln, zahlreiche Steuerstrafverfahren anhängig, die es gilt aufgrund der besonderen Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, mit Geschick und Kompetenz, aber auch mit steuerstrafrechtlichem Sachverstand zu verteidigen.

Steuerstrafrecht München: unsere Kompetenzen

ECKSTEIN & KOLLEGEN haben sich als Ihre kompetenten Ansprechpartner darauf spezialisiert, sowohl Individualpersonen als auch Unternehmen in Steuerstrafverfahren zu verteidigen. Als Teil unserer umfangreichen Dienstleistungskompetenzen bieten wir wirkungsvolle Präventivberatung an und führen gründliche interne Untersuchungen durch.
Dank einer starken Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts können wir Einzelpersonen mit bestmöglicher Verteidigung unterstützen und Unternehmen dabei helfen, durch rechtliche Fallstricke zu navigieren und Steuerstrafen zu vermeiden.
Die Rechtsanwälte von ECKSTEIN & KOLLEGEN erarbeiten präventive Strategien, die das Risiko von Steuerstrafverfahren minimieren und das Vertrauen der Stakeholder erhöhen. Bei Bedarf führen wir auch interne Untersuchungen durch, um potenzielle Risiken oder Verstöße frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Jetzt Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren

Es ist an der Zeit, den nächsten Schritt zu tun. Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht an Ihrer Seite können Sie sich sicher fühlen, dass Ihre Anliegen kompetent und professionell behandelt werden. Es ist wichtig, Ihre Angelegenheiten in die Hände eines Fachmanns zu legen, der die Einzelheiten des Steuerstrafrechts kennt und Ihre Interessen wirksam vertritt.
Unabhängig davon, ob Sie Beratung benötigen oder gegen Steuerstrafanzeigen vorgehen müssen, stehen Sie nicht alleine da. Wir wissen, wie komplex das Steuerrecht sein kann, und wir sind hier, um Sie durch diesen Prozess zu führen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie jetzt einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in der Strafrechtskanzlei München von ECKSTEIN & KOLLEGEN.

Steuerstrafrecht München: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was tun bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens?


Im Falle einer Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist es unerlässlich, sich umgehend professionell rechtlich beraten zu lassen. Als Fachanwälte für Steuerrecht bei ECKSTEIN & KOLLEGEN in München bieten wir Ihnen in solchen Fällen umfassende Unterstützung.

Je früher wir in das Verfahren eingebunden werden, desto effektiver können wir Ihre Interessen vertreten und Ihre Chancen auf eine günstige Verfahrensausgehung verbessern. Unsere Anwälte besitzen umfangreiche Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts.

Zunächst analysieren wir den Sachverhalt gründlich und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihr Verfahren. Wir setzen uns mit der Steuerfahndung in Verbindung und begleiten Sie zu den Vernehmungen. In jedem Schritt achten wir darauf, Ihr bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Darüber hinaus können wir Sie auch in den Bereichen Selbstanzeige, strafbefreiende Selbstanzeige und Steuerhinterziehung beraten. Vertrauen Sie in einem solchen Ernstfall auf unsere Expertise im Steuerstrafrecht München.
Bedenken Sie, dass bei Vorwürfen im Bereich Finanz- und Steuerstrafrecht nicht nur finanzielle, sondern auch freiheitsstrafrechtliche Konsequenzen drohen können. Daher ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an ECKSTEIN & KOLLEGEN – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Wie lange darf die Steuerfahndung ermitteln?

Die Steuerfahndung ist eine Spezialeinheit der Steuerverwaltung, die gegen Steuerstraftaten ermittelt. Die Dauer dieser Ermittlungen ist grundsätzlich offen und nicht durch eine feste Frist eingeschränkt. Allerdings gibt es Faktoren, die die Ermittlungsdauer beeinflussen können. Hierzu zählt etwa die Komplexität des jeweiligen Falles. Bei besonders komplexen steuerlichen Sachverhalten kann die Ermittlungsdauer durchaus mehrere Jahre betragen. Wenn jedoch die Tat mehr als zehn Jahre zurückliegt, greift die absolute Verjährungsfrist. Es sollte aber beachtet werden, dass das Steuerstrafrecht eine hoch spezialisierte Rechtsmaterie ist. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig im Falle einer Steuerfahndung an spezialisierte Anwälte zu wenden. Eine fachkundige Vertretung von ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München kann Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und Ihre Rechte im Rahmen der Ermittlungen sichern. Eine Festlegung der Dauer der Ermittlungen durch die Steuerfahndung hat das Gesetz nicht vorgesehen. Jedoch kann eine qualifizierte anwaltliche Beratung dazu dienen, etwaige Verfahren zu beschleunigen und rechtliche Unklarheiten zu klären.

Wann wird ein Steuerstrafverfahren eingestellt?

Ein Steuerstrafverfahren wird meist dann eingestellt, wenn die Steuerstraftat als geringfügig eingestuft oder wenn die Schuld des Täters als gering angesehen wird. Zusätzlich kann eine Einstellung auch in Betracht gezogen werden, wenn der Täter eine zu erwartende Strafe durch Zahlung eines Geldbetrages abwendet. In Bezug auf das Steuerstrafrecht München führen wir, ECKSTEIN & KOLLEGEN, Sie durch diesen oft komplizierten Prozess.

Auch wenn ausreichend Verdachtsmomente vorhanden sind, kann es nach § 153a StPO zur Einstellung des Verfahrens kommen, wenn die Schwere der Schuld nicht ins Gewicht fällt und der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt. Gemeint sind hier etwa Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit oder Auflagen zur Wiedergutmachung des Schadens.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens nicht gleichbedeutend mit einem Freispruch ist. Die Einstellung kann vorläufig sein und das Verfahren kann unter bestimmten Umständen wieder aufgenommen werden. Daher ist es empfehlenswert, sich in diesen Angelegenheiten an uns als erfahrene Anwaltskanzlei im Bereich Steuerstrafrecht München zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Abschließend sei gesagt, dass es viele Faktoren gibt, die darüber entscheiden, ob ein Steuerstrafverfahren eingestellt wird. Unsere Kanzlei in München verfügt über die nötige Expertise, um Sie in Bezug auf das Steuerstrafrecht bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

Ist Steuerrecht Strafrecht?

Nein, das Steuerrecht und das Strafrecht sind zwei getrennte Rechtsgebiete. Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Sollten jedoch Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften begangen werden, kann dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, die im Steuerstrafrecht geregelt sind.
Das Steuerstrafrecht ist somit eine Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht und hat seine eigene Prozessordnung, das Steuerstrafverfahren. Hierbei geht es um Straftaten, die im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Pflichten stehen, zum Beispiel Steuerhinterziehung. In solchen Fällen kommt das Steuerstrafrecht zum Tragen. In München bietet unsere Anwaltskanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN ausgewiesene Fachkompetenz in allen Bereichen des Steuerrechts, einschließlich des Steuerstrafrechts.
Mit umfangreicher Erfahrung und fundiertem Wissen unterstützen wir Sie bei all Ihren Anliegen rund um das Thema Steuerstrafrecht in München und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen vertreten werden. Suchen Sie kompetente Beratung und Vertretung von einem Steuerstrafrecht-Anwalt? Oder suchen Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht in der Nähe? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wie fragt man einen Anwalt an?

Die Anfrage an einen Rechtsanwalt kann auf verschiedene Weisen erfolgen und hängt oft vom jeweiligen Rechtsgebiet ab. Im Falle von ECKSTEIN & KOLLEGEN, einer Anwaltskanzlei aus München, sind wir insbesondere auf das Steuerstrafrecht spezialisiert.
Bei uns beginnt die Anfrage in der Regel mit einer unverbindlichen Kontaktaufnahme, entweder telefonisch oder per E-Mail. Hierbei sollten Sie uns erste Informationen zu Ihrem Anliegen mitteilen. Je detaillierter Sie Ihr Problem schildern, desto effizienter können wir Ihre Situation bewerten und entsprechende Schritte einleiten.
Im Bereich des Steuerstrafrechts ist es besonders wichtig, uns alle relevanten Informationen zukommen zu lassen. Diese könnten unter anderem Belege, Abrechnungen oder auch frühere Korrespondenz mit dem Finanzamt beinhalten. So können wir eine optimale Vertretung Ihrer Interessen im Steuerstrafrecht in München gewährleisten.
Unsere Anwaltskanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN legt großen Wert auf eine professionelle, seriöse und sachliche Beratung. Wir werden uns nach Ihrer Anfrage zeitnah bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eventuell einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in München zu vereinbaren. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, daher behandeln wir Ihre Anfrage selbstverständlich vertraulich.

Was kostet ein Termin beim Anwalt?

Die Richtlinien aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) machen klar, dass die Kosten für einen Termin bei einem Anwalt variieren können. Die Gebühren sind abhängig von der Komplexität des Falls, dem Streitwert und dem Zeitaufwand des Anwalts. So kann eine einfache Rechtsberatung zwischen 100 und 300 Euro kosten.
Beispielsweise sind bei Spezialgebieten wie dem Steuerstrafrecht, welches wir in unserer Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN in München anbieten, die Kosten generell höher, was mit dem höheren Spezialisierungsgrad und dem erhöhten Arbeitsaufwand zu tun hat. In einigen Fällen können die Kosten auch durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.
Wir empfehlen stets, die Kostenfrage offen anzusprechen und Klarheit über die zu erwartenden Gebühren zu schaffen.

Decken ECKSTEIN & KOLLEGEN auch das Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts ab?

Ja, ECKSTEIN & KOLLEGEN verfügen über eine bedeutende Expertise im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Mit einem fundierten rechtlichen Know-how und breiter Berufserfahrung unterstützen wir Sie umfassend in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.

Unser Ziel ist es, den bestmöglichen Ausgang für Ihr Anliegen zu erzielen.
Egal, ob negativer Wettbewerb, Insiderhandel oder Geldwäsche, unsere Wirtschaftsstrafrecht-Kanzlei München ist in der Lage, auch komplexe und grenzüberschreitende Fragestellungen erfolgreich zu handhaben.

Wer ist der beste Anwalt für Medizinrecht?

Wenn Sie einen Anwalt für Medizin- und Pharmastrafrecht suchen, vertreten ECKSTEIN & KOLLEGEN Ihre Interessen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz in München können wir Sie sicher durch die rechtlichen Herausforderungen navigieren.

Wir kennen das medizinische Umfeld und seine spezifischen Anforderungen. Ob bei der Klärung von Haftungsfragen, Beratung im Arzthaftungsrecht, Medizinprodukterecht oder Apothekenrecht: unsere Anwälte für Medizinrecht bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung.

Darüber hinaus sind wir auch im Bereich Steuerstrafrecht in München tätig. Mit unserer umfassenden Kenntnis des deutschen Steuerrechts können wir Sie effektiv verteidigen und Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.Bei ECKSTEIN & KOLLEGEN sind Sie in besten Händen. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen.