Verteidigung von Individualpersonen
Im Bereich der Verteidigung von Individualpersonen agiert die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München als strategischer Begleiter des Mandanten in allen Stadien eines Strafverfahrens.
Dies umfasst die Vertretung im Ermittlungsverfahren gegenüber den zuständigen Ermittlungsbehörden, wie Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, sämtlichen Polizei- und sonstigen Ermittlungsbehörden. Insbesondere zu Beginn dieses oft erstmaligen Kontaktes des Mandanten mit den Ermittlungsbehörden agieren wir zeitnah und begleiten dabei Durchsuchungen oder Festnahmen engmaschig. Betroffenen Angehörigen stehen wir unmittelbar zur Seite. Der hohe Spezialisierungsgrad und das persönliche Engagement aller Mitarbeiter der Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN bilden dabei die Basis zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses im Sinne des betroffenen Mandanten und der damit einhergehenden vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Nach Abschluss der Ermittlungen verteidigen wir Individualbeschuldigte auch im sogenannten Zwischenverfahren und insbesondere im Rahmen einer sich daran anschließenden Hauptverhandlung, die für die dann Angeklagten besonders belastend sind. Durch eine strategisch versierte Vorbereitung und adäquate Vertretung in der Hauptverhandlung erzielen wir bestmögliche Ergebnisse.
Wir sind auch tätig in den sich daran anschließenden Rechtsmittelinstanzen wie in der Berufungshauptverhandlung und der Revision.
Zu einer professionellen Strafverteidigung eines Individualbeschuldigten zählt nicht nur die Erfassung und juristische Bewertung des vorgeworfenen Sachverhaltes, sondern auch eine persönlich individuelle und umfassende Beratung des Mandanten. Wir berücksichtigen dabei immer mögliche Begleiterscheinungen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens, wie beispielsweise etwaige zivilrechtliche, arbeits-/berufsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen. Wir können diesbezüglich auf ein fachübergreifendes Netzwerk vertrauensvoller und kompetenter Kollegen im In- und Ausland zurückgreifen.