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Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist gesetzlich nicht definiert. Er ist vielmehr eine Sammelbezeichnung für die Erscheinungsformen des Strafrechts, die ihren Ausgangspunkt in der wirtschaftlichen Betätigung einer Person oder eines Unternehmens haben. Die Erscheinungsformen des Wirtschaftsstrafrechts sind damit so vielfältig wie die Wirtschaft selbst.

Das Spektrum reicht- ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung- von Betrug und Untreue über Steuer-, Unternehmens-, Arzt-, Apotheken-, Umwelt-, Insolvenz-, Bilanz- und Korruptionsstrafrecht bis hin zu Bank- und Kapitalmarktstrafrecht, Außenwirtschaftsstrafrecht und dem Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Gemeinsam ist den Sachverhalten in aller Regel die hohe Komplexität, die sich in einem entsprechend umfangreichen Aktenvolumen niederschlägt.

Wie wir Ihre Interessen im Wirtschaftsstrafrecht vertreten

Die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München ist in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig.

• Wir beraten bereits im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen und prüfen diese
präventiv auf mögliche strafrechtliche Risiken.
• Ferner beraten und verteidigen wir Einzelpersonen in allen Phasen des Strafverfahrens. Auch nehmen wir in solchen Verfahren als Unternehmensanwalt die Interessen der betroffenen Gesellschaft wahr, etwa zur Abwehr von Bußgeldern sowie durch die Koordination der Verteidigung bei Verfahren gegen mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens.
• Ebenso vertritt die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München Mitarbeiter als Zeugenbeistand in behördlichen oder gerichtlichen Untersuchungsverfahren, aber auch bei internen Untersuchungen.

Unternehmer brauchen Rechtssicherheit durch einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerisches Handeln ist zwangsläufig auf die Zukunft gerichtet und damit per se mit Unwägbarkeiten und dem Risiko des Scheiterns behaftet. Hinzu kommt, dass die immer weitergehende Ve1Techtlichung der Gesellschaft auch und gerade am Wirtschaftsleben nicht vorbeigegangen ist. Gerade in den letzten Jahren ist die gesetzgeberische Tendenz unverkennbar, tatsächlichen oder vermeintlichen Missständen mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zu begegnen. Ob dies in allen Fällen sinnvoll und zielführend ist, lässt sich mit guten Gründen bezweifeln. Als Faktum muss indes festgestellt werden, dass jede Art von unternehmerischer Tätigkeit inzwischen flächendeckend in kaum noch überschaubarer Weise mit unzähligen Geboten und Verboten durchzogen ist. Der Unternehmer leistet unter diesen Rahmenbedingungen gefahrgeneigte Arbeit. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auf eine kompetente, erfahrene Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht verlassen zu können.

Zudem haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Zurückhaltung gegenüber wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten völlig abgelegt. Öffentlichkeitswirksame Durchsuchungen bei international tätigen Gesellschaften und Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Unternehmensleitung gehören heute zum Alltag. Auch die Unternehmen selbst stehen heute im Fokus des Behördeninteresses. Bußgelder und Gewinnabschöpfungsmaßnahmen in Millionenhöhe belegen dies.

Ihre Kanzlei für Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts

Neben den unter „Rechtsgebieten“ beschriebenen Themen ist die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München auch in folgenden weiteren Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig:

Bereich und Beschreibung

Aktienstrafrecht / Kapitalmarktstrafrecht
Beschäftigt sich mit strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Aktien wie
z. B. Insiderhandel, Kursmanipulation oder Kapitalanlagebetrug.

Außenwirtschaftsstrafrecht (AWG Verstöße)
Bezieht sich auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, etwa illegale Exporte, Verstöße
gegen Sanktionen oder realisierte Geschäfte ohne erforderliche Genehmigungen.

Bankenstrafrecht
Betrifft strafbare Handlungen im Bankensektor wie Kreditbetrug, Unterschlagung,
Betrug und Untreue oder Geldwäsche.

Betriebsunfälle / Arbeitsstrafrecht
Untersucht und straft Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen, die zu
Unfällen am Arbeitsplatz führen.

Daten- und Datennetzdelikte
Befasst sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Daten und Datennetzen, wie
z. B. Datenschutzverletzungen, illegale Datennutzung oder Cyberkriminalität.

Lebensmittelstrafrecht
Beschäftigt sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln, wie z. B. Lebensmittelfälschung,
Verbrauchertäuschung oder Verstöße gegen Hygienevorschriften.

Marken- und Urheberstrafrecht
Betrifft strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Marken und Urheberrechten, wie z. B. Fälschung
oder unautorisierte Nutzung von geschütztem geistigen Eigentum.

Umweltstrafrecht
Befasst sich mit Straftaten zum Nachteil der Umwelt, wie illegale Entsorgung von Abfällen,
Verstöße gegen Naturschutzgesetze oder Umweltverschmutzung.


Wann brauche ich einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München?

Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson mit bestimmten juristischen Herausforderungen konfrontiert sind, ist es essenziell, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben. Die folgenden Beispielszenarien illustrieren Fälle, in denen Sie die Expertise einer spezialisierten Wirtschaftsstrafrecht-Kanzlei wie ECKSTEIN & KOLLEGEN benötigen könnten.

Unternehmensstrafrecht: Sie stehen im Verdacht, als Unternehmen oder Unternehmensverantwortlicher ein Wirtschaftsdelikt begangen zu haben. Es geht beispielsweise um mögliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wie Untreue, Betrug oder Korruption. Den Anschuldigungen stehen erhebliche Reputationsschäden und möglicherweise auch finanzielle Strafen gegenüber.
• Compliance-Verstöße: In Ihrem Unternehmen werden mögliche Compliance-Verstöße festgestellt. Sie benötigen eine individuelle Risikoeinschätzung sowie Unterstützung bei der Einrichtung effektiver Compliance-Strukturen.
• Steuerrechtliche Ermittlungen: Gegen Sie oder Ihr Unternehmen laufen steuerrechtliche Ermittlungen. Beschlagnahmungen, Durchsuchungen oder eine drohende Anklage machen eine anwaltliche Vertretung unerlässlich.
• Arztstrafrecht: Sie sind als Arzt oder im medizinischen Bereich tätig und sehen sich mit dem Vorwurf strafrechtlicher Vergehen konfrontiert. Sei es der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, des Abrechnungsbetrugs oder anderer Delikte.
• Umweltstrafrecht: In der Geschäftsführung oder als Personalverantwortlicher in einem Unternehmen, das mit Umweltfragen konfrontiert ist, benötigen Sie Unterstützung im Umweltstrafrecht.

In all diesen Fällen können Sie sich auf die langjährige Erfahrung und Expertise von ECKSTEIN & KOLLEGEN im Wirtschaftsstrafrecht verlassen. Mit unserer spezialisierten Rechtsberatung stellen wir sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten und Ihre Rechte gewahrt werden.

Jetzt Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht kontaktieren

Es ist an der Zeit, aktiv zu werden. Mit einem versierten Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht an Ihrer Seite können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Belange adäquat und professionell bearbeitet werden. Übergeben Sie Ihre Anliegen daher einem Experten, der mit allen Facetten des Wirtschaftsstrafrechts vertraut ist und Ihre Interessen effektiv vertritt.

Unabhängig davon, ob Sie eine Beratung benötigen oder sich gegen Strafanzeigen wehren müssen, müssen Sie diesen Weg nicht allein gehen. Uns ist bewusst, wie anspruchsvoll und komplex das Wirtschaftsrecht ist, und wir sind bereit, Sie auf dieser Reise zu begleiten.

Wagen Sie den Schritt und treten Sie noch heute mit einem Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht aus der Kanzlei für Strafrecht München von ECKSTEIN & KOLLEGEN in Kontakt.

Häufig gestellte Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht München (FAQ)
Was fällt unter Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein wichtiger Unterbereich des Strafrechts, der sich auf Straftaten bezieht, die im geschäftlichen Kontext begangen werden. Einige gängige Beispiele für Wirtschaftsverbrechen sind Insolvenzvergehen, Betrug, Steuerhinterziehung, Wettbewerbsverstöße sowie Korruption. Auch Vergehen wie Bilanzfälschung, Unterschlagung oder Wirtschaftsspionage zählen dazu.

Die professionelle Begleitung durch spezialisierte Anwälte im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, wie ECKSTEIN & KOLLEGEN aus München, ist unerlässlich, denn die Rechtsprechung in diesem Bereich ist komplex und das Prozessrisiko hoch. Unser umfangreiches Wissen und unsere langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht in München ermöglichen uns, Ihnen in allen Ermittlungsverfahren und Prozessen optimal zur Seite zu stehen.

Wie stark die strafrechtlichen Konsequenzen in Fällen von Wirtschaftskriminalität ausfallen können, hängt von vielen Faktoren ab, die Einzelfallentscheidungen erfordern. Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen eine fundierte und individuelle Beratung, damit Sie bestmöglich geschützt sind und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann.

Wie viel kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Die Kosten eines Anwaltes für Strafrecht variieren stark, da sie oft aufgrund von verschiedenen Faktoren festgelegt werden. Im Allgemeinen sind die Gebühren des Rechtsanwalts gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell vereinbarten Gebühr.

Typischerweise basieren die Kosten auf dem Streitwert, der Schwierigkeit und dem Aufwand der Rechtsangelegenheit. Einfache Fälle können ab rund 200 Euro bearbeitet werden, während komplexere Fälle, wie beispielsweise im Wirtschaftsstrafrecht, höhere Kosten verursachen können. Es ist auch wichtig zu wissen, dass ein spezialisierter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München, wie ECKSTEIN & KOLLEGEN, aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung und Expertise in diesem Bereich einen höheren Preis verlangen kann als ein allgemeiner Rechtsanwalt.

Wir empfehlen, dass Sie sich bei ECKSTEIN & KOLLEGEN beraten lassen, um einen genauen Kostenüberblick basierend auf Ihrem speziellen Fall zu erhalten.

Wie frage ich einen Anwalt an?

Sich professionelle Rechtsberatung einzuholen ist unerlässlich, um in rechtlichen Angelegenheiten die besten Entscheidungen treffen zu können. Zunächst nehmen Sie den Erstkontakt auf, am besten über die angegebenen Telefonnummern oder das Kontaktformular auf der Website der Anwaltskanzlei. Geben Sie dabei eine kurze Zusammenfassung Ihres

Anliegens und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Bei ECKSTEIN & KOLLEGEN wird dieser Erstkontakt zeitnah von einem qualifizierten Mitarbeiter bearbeitet. Es folgt dann meistens ein persönliches Gespräch, in dem Sie Ihr Anliegen im Detail besprechen können. In diesem Termin kann die Kanzlei ECKSTEIN & KOLLEGEN auch Ihre spezifischen Bedürfnisse im Bereich Wirtschaftsstrafrecht in München effektiv beurteilen. Basierend auf diesem Gespräch wird dann eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen entwickelt.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind beide Teilbereiche des Strafrechts, jedoch befassen sie sich mit unterschiedlichen Arten von Verstößen und Delikten.

Das Steuerstrafrecht befasst sich speziell mit Straftaten, die im Zusammenhang mit Steuern begangen werden. Dazu gehören beispielsweise Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung oder die missbräuchliche Verwendung von Steuervergünstigungen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Untersuchung, Verfolgung und Bestrafung von Steuerdelikten.

Das Wirtschaftsstrafrecht hingegen umfasst eine größere Bandbreite von Delikten, die in der Geschäftswelt begangen werden können. Darunter fallen zum Beispiel Betrug, Untreue, Korruption oder Insiderhandel. Hier geht es um Straftaten, die das wirtschaftliche Zusammenleben beeinträchtigen und die wirtschaftliche Ordnung bedrohen. ECKSTEIN UND KOLLEGEN verteidigen und beraten Sie sowohl als Fachanwälte für Steuerstrafrecht als auch für Wirtschaftsstrafrecht.

Wie läuft ein Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht ab?

Ein Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht läuft in der Regel in mehreren Schritten ab.

  1. Ermittlungen und Anklageerhebung: Bei Verdacht auf wirtschaftsstrafrechtliche Vergehen, etwa Untreue, Betrug oder Insolvenzdelikte, ermittelt zunächst die Staatsanwaltschaft. Diese Untersuchungen können sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und beinhalten in der Regel die Beschlagnahme von Unterlagen, Zeugenbefragungen und gegebenenfalls auch Durchsuchungen. Sind die Ermittlungen abgeschlossen und sieht die Staatsanwaltschaft hinreichenden Verdacht, erhebt sie Anklage.
  2. Hauptverfahren: Das Gericht prüft zunächst, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Im positiven Fall findet ein öffentlicher Prozess statt, bei dem der Angeklagte Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Dabei steht ihm das Recht auf einen Verteidiger zu. Im Laufe des Hauptverfahrens werden Beweise gesammelt und Zeugen vernommen.
  3. Urteil und Rechtsmittel: Nach Abschluss der Beweisaufnahme fällt das Gericht ein Urteil. Dieses kann je nach Sachlage eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein. Gegen das Urteil kann der Angeklagte verschiedene Rechtsmittel einlegen, zum Beispiel Berufung oder Revision.
  4. Strafzumessung und Strafvollstreckung: Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren, etwa die Schwere der Tat, das Vorleben des Angeklagten oder die Folgen der Tat für das Opfer. Nach rechtskräftigem Urteil folgt die Strafvollstreckung. Das bedeutet, dass die verhängte Strafe vollzogen wird.

Dies ist ein allgemeiner Ablauf, der je nach Einzelfall abweichen kann. Ein Rechtsanwalt, der wie ECKSTEIN & KOLLEGEN auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert ist, kann im Verfahren wertvolle Unterstützung leisten und die bestmögliche Verteidigung gewährleisten.

Wie finde ich einen Strafverteidiger in München?

Die Strafrechtskanzlei München ECKSTEIN & KOLLEGEN vertritt Ihre Interessen in diversen Bereichen des Strafrechts, z. B. Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht.
Kontaktieren Sie uns noch heute!